Die I. C. Møller-Stiftung oder "Die Stiftung der kleinen Freuden" ist zu Ehren von Jacob Clausen Møller (1876 – 1955) benannt.
Sein Sohn Traugott Møller (1904 – 1991) errichtete 1976, zum hundertsten Jahrestag seiner Geburt, dieses Andenken aus Dankbarkeit und zu Ehren seines Vaters.
I.C. Møller war ein erfolgreicher Geschäftsmann, aber auch in der dänischen Freiwilligenarbeit und in der Kommunalpolitik in Flensburg aktiv. Nach dem Zweiten Weltkrieg und der Befreiung vom Nationalsozialismus wurde I.C. Møller von der britischen Besatzungsmacht zum Oberbürgermeister ernannt. Danach wurde er bis zur Kommunalreform 1950 zweimal gewählt. Seitdem wurde er zum stellvertretenden Stadtpräsidenten ernannt, einem Amt, das er bis zu seinem Tod im Jahr 1955 innehatte.
Während seiner Zeit als Oberbürgermeister war die Not groß. Im eisigen Winter 1945/46 litt die Bevölkerung direkt unter Hungersnot, aber auch darüber hinaus herrschte vor allem in den Städten ein Mangel an Lebensmitteln. Hinzu kam, dass Flensburg mit Flüchtlingen aus den ehemaligen deutschen Gebieten im Osten gefüllt war. I.C. Møller meisterte die Herausforderungen weitgehend; seine Devise lautete: "Pflicht und Arbeit". Er hatte einen ausgeprägten sozialen Instinkt und setzte sich dafür ein, Menschen in Not zu helfen.
Nicht umsonst ist ein Platz in Flensburg nach ihm benannt worden: I.C. Möller Platz. Es ist der Platz am Nordertor.
Sein Sohn, Traugott Møller, hilft mit der " Stiftung der kleinen Freuden" Menschen, die in einem schwierigen Alltag Ermutigung brauchen.
Jacob Clausen Møller um 1930
Nur natürliche Personen können einen Antrag stellen, mithin also keine Organisationen oder Firmen.
Die Stiftung überweist die bewilligten Mittel auschließlich auf das auf dem Antrag angebene private Konto des Antragstellers.
Nur für natürliche Personen kann ein Antrag gestellt werden, mithin also nicht für Organisationen oder Firmen.
Die Person darf nicht im selben Haushalt leben wie der Antragsteller und sie darf in keinem verwandschaftlichen Verhältnis zum Antragsteller stehen.
Zudem muss die begünstigte Person einen festen Wohnsitz zwischen der deutsch-dänischen Festlandsgrenze und der Eider vorweisen können.
Es kann nur jeweils ein Antrag für ein und dieselbe Person innerhalb eines 12-monatigen Zeitraums Berücksichtigung finden.
Der Antrag kann für vielfältige Zwecke gestellt werden.
Dabei kann es sich sowohl um konkrete Sachen und Dinge handeln als auch für ganz allgemeine Hilfzwecke oder lediglich zur „Aufmunterung“.
Nachfolgend kann das Antragsformular durch klicken des Downloadbuttons unterhalb des Bildes heruntergeladen werden.
Das ausgefüllte Antragsformular kann per Post oder via E-Mail gesendet werden. Die Kontaktdaten gehen aus dem Antragsformular hervor.
Deutsches Antragsformular